Die Lernpraxis für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Wer bezahlt die Lerntherapie?

Zunächst ist die Lerntherapie von den Eltern bzw. Klienten selbst zu finanzieren.

§35a SGB VIII regelt die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Jugendliche und Kinder und kann bei Vorliegen einer chronischen, diagnostizierten Lernstörung dafür sorgen, dass die Kosten durch das Jugendamt übernommen werden.

Grundsätzlich können Sie Einzelstunden buchen oder Pakete mit  zwölfmonatiger Laufzeit (Kündigung halbjährlich möglich). Für Prüfungsvorbereitungen ( für Schule, Studium und Beruf) können Sie Coaching-Pakete mit 10 Stunden buchen.